DTL 23. März 2010
Aktuelle Nachrichten von unserem Fachbeirat
Am 20. März tagte unser Fachbeirat in Frankfurt am Main,
dem viele namhafte Professoren und Ärzte angehören.
Themen waren:
Die neue Leitlinie "Tinnitus",
der Neurostimulator der aktuell von der Firma ANM sehr beworben
wird,
Anfragen von einigen Mitgliedern zu medikamentösen Therapien.
Eine weitere Frage wurde im Beirat erörtert: Wann ist Tinnitus
eine Erkrankung?
Beraten wurde zudem ein Konzept für TRT nach ADANO und die
Abrechnungsmodalitäten. Diese Leistungen sollten nur dann
honoriert werden, wenn der betreffende Therapeut einschlägige
Fortbildungen und Erfahrung nachweisen kann.
TRT/ADANO
Wir hatten vor längerer Zeit schon einmal ein Abrechnungsmodell
vorgestellt, das jetzt von unserem Beirat mehrheitlich gebilligt
wurde. Wie schon lange bekannt ist, zahlen die Krankenkassen diese
Therapie nicht und die Patienten sind verunsichert, weil es a)
kein einheitliches Behandlungsschema und b) kein einheitliches
Abrechnungsschema gibt. Da wollte die DTL mit Hilfe des Beirates
und verschiedener Arbeitsgruppen beim Treffen der TRT-Teams, eine
einheitliche Berechnungsgrundlage schaffen. An diese Berechnungsgrundlage
ist die Bedingung der einschlägigen Fortbildung geknüpft.
Unsere Mitglieder können sich die Voraussetzungen und das
Abrechnungsmodul auf unserer Website anschauen und auch herunterladen.
Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich die Dokumente auch
zusenden lassen. Außerdem wollen wir in TF 3/2010 ausführlicher
darüber berichten.
Ab wann ist Tinnitus eine Erkrankung?
Tinnitus ist grundsätzlich ein Symptom einer Erkrankung,
genauso wie Kopfschmerzen das Symptom einer Erkrankung darstellen.
Ist zwar das Symptom bekannt, die zugrunde liegende Erkrankung
jedoch nicht (wie es häufig beim Tinnitus der Fall ist),
muss naturgemäß das Symptom angegeben werden, wenn
man zu Gesundheitsangaben verpflichtet ist.
Ein Rat von den Beiratsmitgliedern dazu: Wenn Sie schon jemals
wegen Tinnitus behandelt worden sind und der Tinnitus noch besteht,
muss das Symptom angegeben werden. Im ICD 10 ist Tinnitus unter
der Ziffer H 93.1 aufgeführt und Hörsturz unter der
Ziffer H 91.2. Diese Frage wurde vornehmlich von Mitgliedern gestellt,
die eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit oder priv. Krankenversicherung
abschließen wollten. Auch bei der Beamtung spielt anscheinend
Tinnitus eine nicht unwesentliche Rolle.
Neurostimulator
Der Neurostimulator, der in Jülich entwickelt und von der Firma
ANM intensiv beworben wird, wurde von den Beiratsmitgliedern intensiv
diskutiert. Dabei ging es um die durchgeführte Studie an Patienten.
Beleuchtet wurden die angegebene Verbesserungsquote und eine mögliche
Verschlechterung des Tinnitus durch diese Therapiemaßnahme.
Die Firma ANM wirbt bei Patienten damit, dass das Gerät zugelassen
sei, schreibt aber selbst auf ihrer Website vom 17.3.2010 folgendes:
"Das Therapie-Verfahren befindet sich derzeit in der klinischen
Erprobung. Erste Erfahrungen mit chronisch-tonalem Tinnitus sind
sehr positiv. Die ersten klinischen Ergebnisse werden in Kürze
veröffentlicht."
Die Zulassung des Gerätes laut Medizinproduktverordnung bedeutet
aber nicht die Wirksamkeit des Gerätes sondern nur die Unbedenklichkeit,
wenn ein solches Gerät direkt am menschlichen Körper getragen
wird. Unter diese Verordnung fallen z.B. auch Hörgeräte
und andere elektrische Geräte, die an Patienten eingesetzt
werden.
Herr Prof. Tass wurde zum Treffen der Klinikvertreter
im Februar 2010 nach Kassel eingeladen. Er hat ausführlich
über den Neurostimulator, die Probanden, und die Studienergebnisse
berichtet.
Auch auf der Tagung der DGA (Deutsche Gesellschaft für Audiologie)
hat er sein Konzept im März in Frankfurt vorgestellt.
Sowohl auf dem Treffen der Klinikvertreter als auch beim DGA-Treffen
haben sich Vertreter des Fachbeirates der DTL mit Prof. Tass unterhalten
und sich mit der Methode auseinandergesetzt. Da wir in der DTL
sehr kompetente Fachleute haben, ist die Bewertung der Methode
für uns maßgeblich.
Der Fachbeirat der DTL hat deshalb folgenden Beschluss
zur Veröffentlichung und Information unserer Mitglieder
gefasst: Für das Gerät liegt bisher kein Wirksamkeitsnachweis
in Form einer klinischen Studie vor. Bisher liegen keine
Publikationen in Fachzeitschriften vor. Die im Rahmen von
Vorträgen vorgestellten Daten wurden im wiss. Beirat
diskutiert. Die Daten reichen nicht aus, um eine gültige
Aussage zur Wirksamkeit und zur Sicherheit dieser Behandlungsmethode
zu treffen. Daher rät die DTL von dieser Therapie zum
jetzigen Zeitpunkt ab. Sobald umfassendere Daten vorliegen,
kann eine Neubewertung des Verfahrens vorgenommen werden.
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Behandlung von Morbus Menière (MM) mit Aciclovir?
Aciclovir ist ein Arzneimittel spezifisch gegen Herpes zoster
gerichtet. Herpes zoster Viren sind spezifische Viren. Es gibt
keinen Hinweis, dass MM durch Herpes zoster-Viren erzeugt wird.
Es gibt einige Hinweise, dass Masernviren an der Entstehung von
MM beteiligt sein können. Es gibt keinen Hinweis, dass Aciclovir
bei Masern hilft.
Bei Arzneimittelstudien muss üblicherweise eine sog. Doppelblindstudie,
mindestens jedoch eine kontrollierte Studie durchgeführt
werden, die zusätzlich bestimmte statistische Voraussetzungen
erfüllen muss. Dies trifft auf die Veröffentlichung
in der Zeitschrift "Journal of Otorhinolaryngologie"
nicht zu.
Eine Empfehlung, Aciclovir zu nehmen, kann daher aus der Arbeit
keines falls abgeleitet werden.
Auf der Beiratsitzung wurde darüber auch nochmals
diskutiert. Ein junges Beiratmitglied aus der Pharmakologie, Herr
Dr. Schmiedel, hatte dazu auch recherchiert und konnte die vorstehende
Aussage bestätigen.
Aurevit?
Für das Arzneimittel Aurevit gibt es in den international
anerkannten Journalen keine Publikationen. Damit liegt kein evidenzbasierter
Wirksamkeitsnachweis für Aurevit vor. So lange dieser Wirksamkeitsnachweis
fehlt, kann Aurevit nicht empfohlen werden.
Die Diskussion in unserem Beirat ergab außerdem, dass
es sich bei Aurevit um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt,
dass bei einer ausgewogenen Ernährung nicht notwendig ist.
Leider wird mit folgendem Text geworben: Aurevit wird zur
diätetischen Behandlung von Tinnitus und Innenohrschwerhörigkeit
eingesetzt. Die Kapseln enthalten eine hochkonzentrierte Vitaminkombination,
sowie Anthocyane, Lutein und Zeaxanthin. Die Vitamine bessern
die Durchblutung in den kleinen Gefäßen. Die anderen
Wirkstoffe bessern den intrazellulären Stoffwechsel nachhaltig
und führen so zu einer Funktionsverbesserung. Die Durchblutung
des Innenohrs wird nachhaltig verbessert und der Stoffwechsel
der geschädigten Nervenzellen wird optimiert. Die Behandlung
mit den Aurevit Kapseln sollte langfristig sein, damit die erzielte
Verbesserung stabil bleibt. (Quelle: www.apomio.de)
Wir müssen uns dabei fragen, inwieweit Tinnitus durch Diät
beeinflusst werden kann. In den vergangenen 24 Jahren, seit Bestehen
der DTL, sind wir diesen Fragen nachgegangen und dabei nie zu
einem positiven Ergebnis gekommen. Die Verbesserung durch dieses
Mittel begünstigt leider nur den Hersteller, da dieses Mittel
extrem teuer ist.
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