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DTL 23. März 2010

 

Aktuelle Nachrichten von unserem Fachbeirat


Am 20. März tagte unser Fachbeirat in Frankfurt am Main, dem viele namhafte Professoren und Ärzte angehören.
Themen waren:
Die neue Leitlinie "Tinnitus",
der Neurostimulator der aktuell von der Firma ANM sehr beworben wird,
Anfragen von einigen Mitgliedern zu medikamentösen Therapien.
Eine weitere Frage wurde im Beirat erörtert: Wann ist Tinnitus eine Erkrankung?
Beraten wurde zudem ein Konzept für TRT nach ADANO und die Abrechnungsmodalitäten. Diese Leistungen sollten nur dann honoriert werden, wenn der betreffende Therapeut einschlägige Fortbildungen und Erfahrung nachweisen kann.

 

TRT/ADANO

Wir hatten vor längerer Zeit schon einmal ein Abrechnungsmodell vorgestellt, das jetzt von unserem Beirat mehrheitlich gebilligt wurde. Wie schon lange bekannt ist, zahlen die Krankenkassen diese Therapie nicht und die Patienten sind verunsichert, weil es a) kein einheitliches Behandlungsschema und b) kein einheitliches Abrechnungsschema gibt. Da wollte die DTL mit Hilfe des Beirates und verschiedener Arbeitsgruppen beim Treffen der TRT-Teams, eine einheitliche Berechnungsgrundlage schaffen. An diese Berechnungsgrundlage ist die Bedingung der einschlägigen Fortbildung geknüpft. Unsere Mitglieder können sich die Voraussetzungen und das Abrechnungsmodul auf unserer Website anschauen und auch herunterladen. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich die Dokumente auch zusenden lassen. Außerdem wollen wir in TF 3/2010 ausführlicher darüber berichten.

 

Ab wann ist Tinnitus eine Erkrankung?

Tinnitus ist grundsätzlich ein Symptom einer Erkrankung, genauso wie Kopfschmerzen das Symptom einer Erkrankung darstellen. Ist zwar das Symptom bekannt, die zugrunde liegende Erkrankung jedoch nicht (wie es häufig beim Tinnitus der Fall ist), muss naturgemäß das Symptom angegeben werden, wenn man zu Gesundheitsangaben verpflichtet ist.
Ein Rat von den Beiratsmitgliedern dazu: Wenn Sie schon jemals wegen Tinnitus behandelt worden sind und der Tinnitus noch besteht, muss das Symptom angegeben werden. Im ICD 10 ist Tinnitus unter der Ziffer H 93.1 aufgeführt und Hörsturz unter der Ziffer H 91.2. Diese Frage wurde vornehmlich von Mitgliedern gestellt, die eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit oder priv. Krankenversicherung abschließen wollten. Auch bei der Beamtung spielt anscheinend Tinnitus eine nicht unwesentliche Rolle.


Neurostimulator

Der Neurostimulator, der in Jülich entwickelt und von der Firma ANM intensiv beworben wird, wurde von den Beiratsmitgliedern intensiv diskutiert. Dabei ging es um die durchgeführte Studie an Patienten. Beleuchtet wurden die angegebene Verbesserungsquote und eine mögliche Verschlechterung des Tinnitus durch diese Therapiemaßnahme. Die Firma ANM wirbt bei Patienten damit, dass das Gerät zugelassen sei, schreibt aber selbst auf ihrer Website vom 17.3.2010 folgendes: "Das Therapie-Verfahren befindet sich derzeit in der klinischen Erprobung. Erste Erfahrungen mit chronisch-tonalem Tinnitus sind sehr positiv. Die ersten klinischen Ergebnisse werden in Kürze veröffentlicht."
Die Zulassung des Gerätes laut Medizinproduktverordnung bedeutet aber nicht die Wirksamkeit des Gerätes sondern nur die Unbedenklichkeit, wenn ein solches Gerät direkt am menschlichen Körper getragen wird. Unter diese Verordnung fallen z.B. auch Hörgeräte und andere elektrische Geräte, die an Patienten eingesetzt werden.

Herr Prof. Tass wurde zum Treffen der Klinikvertreter im Februar 2010 nach Kassel eingeladen. Er hat ausführlich über den Neurostimulator, die Probanden, und die Studienergebnisse berichtet.
Auch auf der Tagung der DGA (Deutsche Gesellschaft für Audiologie) hat er sein Konzept im März in Frankfurt vorgestellt.
Sowohl auf dem Treffen der Klinikvertreter als auch beim DGA-Treffen haben sich Vertreter des Fachbeirates der DTL mit Prof. Tass unterhalten und sich mit der Methode auseinandergesetzt. Da wir in der DTL sehr kompetente Fachleute haben, ist die Bewertung der Methode für uns maßgeblich.


Der Fachbeirat der DTL hat deshalb folgenden Beschluss zur Veröffentlichung und Information unserer Mitglieder gefasst: Für das Gerät liegt bisher kein Wirksamkeitsnachweis in Form einer klinischen Studie vor. Bisher liegen keine Publikationen in Fachzeitschriften vor. Die im Rahmen von Vorträgen vorgestellten Daten wurden im wiss. Beirat diskutiert. Die Daten reichen nicht aus, um eine gültige Aussage zur Wirksamkeit und zur Sicherheit dieser Behandlungsmethode zu treffen. Daher rät die DTL von dieser Therapie zum jetzigen Zeitpunkt ab. Sobald umfassendere Daten vorliegen, kann eine Neubewertung des Verfahrens vorgenommen werden.

 

Behandlung von Morbus Menière (MM) mit Aciclovir?

Aciclovir ist ein Arzneimittel spezifisch gegen Herpes zoster gerichtet. Herpes zoster Viren sind spezifische Viren. Es gibt keinen Hinweis, dass MM durch Herpes zoster-Viren erzeugt wird. Es gibt einige Hinweise, dass Masernviren an der Entstehung von MM beteiligt sein können. Es gibt keinen Hinweis, dass Aciclovir bei Masern hilft.
Bei Arzneimittelstudien muss üblicherweise eine sog. Doppelblindstudie, mindestens jedoch eine kontrollierte Studie durchgeführt werden, die zusätzlich bestimmte statistische Voraussetzungen erfüllen muss. Dies trifft auf die Veröffentlichung in der Zeitschrift "Journal of Otorhinolaryngologie" nicht zu.
Eine Empfehlung, Aciclovir zu nehmen, kann daher aus der Arbeit keines falls abgeleitet werden.
Auf der Beiratsitzung wurde darüber auch nochmals diskutiert. Ein junges Beiratmitglied aus der Pharmakologie, Herr Dr. Schmiedel, hatte dazu auch recherchiert und konnte die vorstehende Aussage bestätigen.


Aurevit?

Für das Arzneimittel Aurevit gibt es in den international anerkannten Journalen keine Publikationen. Damit liegt kein evidenzbasierter Wirksamkeitsnachweis für Aurevit vor. So lange dieser Wirksamkeitsnachweis fehlt, kann Aurevit nicht empfohlen werden.
Die Diskussion in unserem Beirat ergab außerdem, dass es sich bei Aurevit um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt, dass bei einer ausgewogenen Ernährung nicht notwendig ist.

Leider wird mit folgendem Text geworben: Aurevit wird zur diätetischen Behandlung von Tinnitus und Innenohrschwerhörigkeit eingesetzt. Die Kapseln enthalten eine hochkonzentrierte Vitaminkombination, sowie Anthocyane, Lutein und Zeaxanthin. Die Vitamine bessern die Durchblutung in den kleinen Gefäßen. Die anderen Wirkstoffe bessern den intrazellulären Stoffwechsel nachhaltig und führen so zu einer Funktionsverbesserung. Die Durchblutung des Innenohrs wird nachhaltig verbessert und der Stoffwechsel der geschädigten Nervenzellen wird optimiert. Die Behandlung mit den Aurevit Kapseln sollte langfristig sein, damit die erzielte Verbesserung stabil bleibt. (Quelle: www.apomio.de)

 

Wir müssen uns dabei fragen, inwieweit Tinnitus durch Diät beeinflusst werden kann. In den vergangenen 24 Jahren, seit Bestehen der DTL, sind wir diesen Fragen nachgegangen und dabei nie zu einem positiven Ergebnis gekommen. Die Verbesserung durch dieses Mittel begünstigt leider nur den Hersteller, da dieses Mittel extrem teuer ist.

 

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