Vorteile des Bankeinzugs

Die Erteilung der Einzugsermächtigung ist ein für Sie besonders bequemes Verfahren. Sie müssen sich nach Erhalt unserer Beitrittsunterlagen um nichts mehr kümmern. Wir belasten Ihr Konto für Beitragszahlungen jeweils zum Ende des Monats März des Beitragsjahres.

Sollten Sie sich im späteren Jahresverlauf anmelden, wird Ihr Konto erst dann belastet, wenn wir Ihre Beitrittsunterlagen versandt haben. Außerdem können Sie uns die Einzugsermächtigung jederzeit entziehen.

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