Informationen für Selbsthilfegruppen
Ehrenamtliche Arbeit ist von unschätzbarem Wert, und es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Ihre Tätigkeit in den Selbsthilfegruppen unterstützen. Da die Strukturen in jedem Bundesland unterschiedlich sind und Zuständigkeiten teilweise wechseln, ist es manchmal etwas unübersichtlich. Hier haben wir Ihnen Verweise auf Seiten zusammengestellt, die Ihnen Informationen zu den zuständigen Förderstellen, verfügbaren Fördermitteln und den Antragstellungsprozessen vermitteln.
GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung stellt detaillierte Informationen zur Verfügung, wie Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt werden können. Besonders interessant für Sie sind dabei die Hinweise zu den Fördermöglichkeiten, die für regelmäßige Gruppentreffen als auch für besondere Projekte beantragt werden können. Darüber hinaus bietet der Leitfaden klare Richtlinien zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen für eine Förderung. Die neue Fassung des Leitfadens vom 16. Juni 2025 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
GKV-Pauschalförderung auf Landesebene
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung soll Ausgaben für die routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben decken. Dazu zählen z. B. Miete, Büromaterialien, Telefon-Kosten, Internetauftritt oder Seminarbesuche von Gruppenmitgliedern. Viele der uns bekannten Selbsthilfegruppen decken mit der GKV-Pauschalförderung bereits ihren gesamten Bedarf.
Selbsthilfegruppen beantragen die GKV-Pauschalförderung auf Landesebene bei der in ihrem Bundesland zuständigen Förderstelle. In manchen Bundesländern sind die zuständigen Stellen noch je nach Landkreis oder Stadt aufgeteilt. Der Antrag muss in der Regel zu Beginn des Förderjahres eingereicht werden; die Fristen variieren je nach Bundesland.
Die folgende Linkübersicht soll Ihnen helfen, die für Sie relevanten Informationen schnell zu finden.
- Baden-Württemberg: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/
- Bayern: https://www.seko-bayern.de/wissenswertes/foerderung-von-selbsthilfegruppen/krankenkassenfoerderung/
- Berlin: https://www.vdek.com/LVen/BERBRA/Vertragspartner/Selbsthilfe_/Berlin.html
- Brandenburg: https://selbsthilfe-brandenburg.de/antragsunterlagen-zur-pauschalen-foerderung-von-selbsthilfegruppen/
- Bremen: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de/
- Hamburg: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/
- Hessen: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de/
- Mecklenburg-Vorpommern: https://selbsthilfe-mv.de/infos/foerderung-selbsthilfegruppen/krankenkassen
- Niedersachsen: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/
- Nordrhein-Westfalen: https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/
- Rheinland-Pfalz: https://www.selbsthilfe-rlp.de/selbsthilfefoerderung
- Saarland: https://www.selbsthilfe-saar.de/fuer-gruppen/foerderung/
- Sachsen: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html
- Sachsen-Anhalt: https://www.deine-gesundheitswelt.de/selbsthilfe/foerderung
- Schleswig-Holstein: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/
- Thüringen: https://www.selbsthilfe-thueringen.de/selbsthilfefoerderung.html
DTL-Gruppenförderung
Die finanzielle Unterstützung von mit der DTL kooperierenden Selbsthilfegruppen regelt § 15 der DTL-Satzung. Für jedes DTL-Mitglied, das an sieben oder mehr Gruppentreffen innerhalb eines Jahres teilnimmt, kann die DTL der SHG 20 % des jeweils gezahlten Jahresmitgliedsbeitrages übertragen. Die Anwesenheit bei Gruppentreffen ist durch Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste nachzuweisen. Die Geschäftsstelle erhält eine Kopie der Anwesenheitsliste.
Die Abrechnung der Förderung findet zum Ende des Geschäftsjahres statt. Wir bitte alle Gruppen, Anwesenheitslisten bis spätestens zum 20. Januar des Folgejahres zu übermitteln.
Ideen für die Arbeit in Selbsthilfegruppen
Auf der NAKOS-Seite zum Thema Praxiswissen Gruppenarbeit finden sich zahlreiche Anregungen, die für Selbsthilfegruppen (SHG) inspirierend und nützlich sein können. Hier ein Überblick über die Inhalte und warum sie für SHG-Aktivitäten spannend sind:
- Grundlagen der Gruppenarbeit: Es gibt Tipps zur Organisation und Gestaltung von Gruppentreffen, einschließlich der Festlegung von Gruppenzielen, Häufigkeit der Treffen und Umgangsformen. Diese Hinweise unterstützen Gruppen dabei, effizient und harmonisch zusammenzuarbeiten.
- Gruppendynamik und Regeln: Die Seite bietet Ratschläge zur Entwicklung von Gruppenregeln, die helfen, ein respektvolles und produktives Miteinander zu fördern. Für viele Gruppen kann dies besonders wichtig sein, um den Austausch zu erleichtern und Konflikte zu vermeiden.
- Ressourcen und Unterstützung: Es wird auf externe Fördermöglichkeiten, wie Zuschüsse und finanzielle Hilfen, hingewiesen. Auch der Zugang zu Materialen wie Leitfäden und Formulare wird thematisiert, was den administrativen Aufwand erleichtert.
- Kreative Anregungen: Es gibt Ideen, wie Gruppen ihre Arbeit innovativ gestalten können, z. B. durch digitale Tools oder neue Veranstaltungsformate. Dies ist besonders interessant, um den Austausch zu beleben und neue Mitglieder zu gewinnen.
- Vielfalt in der Selbsthilfe: Themen wie Migration, Generationenwechsel und Familienarbeit werden behandelt, um Gruppen dabei zu unterstützen, inklusiv und zeitgemäß zu agieren.
Diese Inhalte sind praktisch, weil sie Gruppenarbeit nicht nur erleichtern, sondern auch inspirieren können, neue Wege zu gehen. Für Gruppenmitglieder bieten sie Orientierung und Anstöße, ihre Treffen zu bereichern und die Dynamik der Gruppe zu fördern. Erfahren Sie mehr auf der NAKOS-Seite und lassen Sie sich inspirieren.
Informationen zur rechtlichen Stellung von Selbsthilfegruppen
Ab dem 1. Januar 2024 gelten wichtige Änderungen im Gesellschaftsrecht, die auch für Selbsthilfegruppen von Bedeutung sein können. Selbsthilfegruppen sind rechtlich oft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einzuordnen, und die Reform soll diesen Rechtsbereich transparenter und rechtssicherer gestalten.
Was bedeutet das konkret für Selbsthilfegruppen? Welche neuen Möglichkeiten und Herausforderungen ergeben sich durch die Varianten der GbR (rechtsfähig, eingetragen und nicht rechtsfähig)? Und wie unterscheidet sich eine GbR von einem Verein?
Die neue NAKOS-Fachinformation von Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner gibt einen klaren Überblick über die Gesetzesänderungen, ihre Auswirkungen auf Selbsthilfegruppen und die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Konto für Selbsthilfegruppen
Bei der Gründung von Selbsthilfegruppen ist manchmal die Eröffnung eines Kontos schwieriger als zunächst gedacht. Der GKV-Förderleitfaden stellt klare Anforderungen an das Gruppenkonto, doch die Kreditinstitute handhaben die Eröffnung von Konten für Gruppen sehr unterschiedlich. In der Regel sollte ein Treuhandkonto mit zwei verfügungsberechtigen Gruppenmitgliedern das Ziel. Über weitere Möglichkeiten lesen Sie auf der im Button verlinkten NAKOS-Seite zum Thema „Gruppenkonto“.
Eine Selbsthilfegruppe aufbauen
Wir freuen uns, unsere Mitglieder bei der Gründung von Selbsthilfegruppen zu unterstützen. Wie die DTL bei Initiativen zur Neugründung von Selbsthilfegruppen helfen kann, lesen Sie auf unserer Seite „Eine Selbsthilfegruppe gründen“.