Vorteile des Bankeinzugs
Die Erteilung der Einzugsermächtigung ist ein für Sie
besonders bequemes Verfahren. Sie müssen sich nach Erhalt
unserer Beitrittsunterlagen um nichts mehr kümmern. Wir belasten
Ihr Konto für Beitragszahlungen jeweils zum Ende des Monats
März des Beitragsjahres.
Sollten Sie sich im späteren
Jahresverlauf anmelden, wird ihr Konto erst dann belastet, wenn
wir ihre Beitrittsunterlagen versandt haben. Außerdem können
Sie uns die Einzugsermächtigung jederzeit entziehen.
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